- Interessengemeinschaft der Selbsthilfegruppen Behinderter (IGSB), Wuppertal
Zusammenarbeit mit Krankenkassen
Die Selbsthilfegruppe arbeitet partnerschaftlich mit den Krankenkassen/-verbänden zusammen.
Die Selbsthilfegruppe erfüllt die Voraussetzungen, die beschrieben werden in: "Leitfaden Selbsthilfeförderung - Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20 c SGB V vom 10. März 2000 in der Fassung vom 06. Oktober 2009".
Förderung durch Krankenkassen seit 2008
Kassenartenübergreifende Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen durch die Regionale Fördergemeinschaft der Krankenkassen/-verbände in Wuppertal.
Kassenindividuelle Förderung örtlicher Selbsthilfegruppen und Sachmittelförderung durch die AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse nach Bedarf.
Förderung durch Dritte
- Stadt Wuppertal, Ressort Soziales (seit 1999)
Zuständiger Gesetzlicher Unfallversicherungsträger
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Bezirksverwaltung Köln, Bonner Str. 337, 50968 Köln
Verhältnis zur Pharmaindustrie
Da keine Zusammenarbeit mit der Pharmabranche stattfindet, beeinflusst diese die Arbeit der Selbsthilfegruppe folglich in keiner Weise.
Wuppertal im Juni 2011